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Haushalt 2017/18 – Tabbert: „Wir stärken die Justiz und den Rechtsstandort Hamburg“

SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg
Pressemitteilung
268 / 14. Dezember 2016

spd_logo_sw_jpg-dataAnlässlich der Debatte zum Justizhaushalt 2017/2018 erklärt der justizpolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion Urs Tabbert: "Der Justizhaushalt 2017/2018 führt die solide Finanzierung der letzten Jahre fort und hält die Hamburgische Justiz weiter auf Kurs. Seit 2015 haben wir auf die steigende Arbeitsbelastung an den Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft mit der größten Personalaufstockung seit über 20 Jahren reagiert und die Hamburger Justiz mit zusätzlich 41 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verstärkt. Unter anderem haben wir einen Stellenpool aus derzeit fünf Richterinnen und Richtern sowie fünf Servicekräften eingerichtet, die jeweils nach Bedarf den ordentlichen Gerichten oder der Staatsanwaltschaft zugewiesen werden können."
 
Tabbert weiter: "Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, steuern wir dort nach, wo Handlungsbedarfe entstehen. Dieser Maxime bleiben wir mit unseren Haushaltsanträgen zur weiteren personellen Stärkung der Gerichte und  Staatsanwaltschaft treu. Auf die in den letzten Monaten angestiegene Zahl der Asylverfahren und eine damit entsprechend gestiegene Arbeitsbelastung bei den Verwaltungs- und Sozialgerichten reagieren wir mit der Aufstockung des Stellenpools um weitere fünf Stellen für Richterinnen und Richter und ebenso viele Servicekräfte. Mit einem weiteren Haushaltsantrag zielen wir auf eine Verbesserung der Möglichkeiten der Staatsanwaltschaft zur Abschöpfung rechtswidrig erworbenen Vermögens ab. Mit zehn zusätzlichen Stellen leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und wir stärken zugleich den Opferschutz. Ein erfreulicher Nebeneffekt wird sein, dass die zu erwartenden Vermögensabschöpfungen die dafür neu geschaffenen Stellen mittelfristig mehr als kompensieren dürften."
 
Außerdem stärken die Fraktionen von SPD und Grünen mit einem weiteren Haushaltsantrag die Arbeit des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. "Datenschutz und Informationsfreiheit sind elementare Bürgerrechte, über deren Einhaltung der Datenschutzbeauftrage wacht. Entlang der EU-Datenschutzgrundverordnung haben wir deshalb bereits in diesem Jahr fraktionsübergreifend die Hamburgische Verfassung geändert und dieses Amt in seiner Unabhängigkeit gestärkt. Mit unserem Haushaltsantrag tragen wir der gestiegenen Bedeutung des Datenschutzbeauftragten auch personell weiter Rechnung und schaffen vier neue Stellen", so Tabbert abschließend.

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