Hamburgisches Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz: Ein kleines Stück Justizgeschichte

SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg
Pressemitteilung
042 / 28. Februar 2018

Hamburgisches Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz: Ein kleines Stück Justizgeschichte

Die Bürgerschaft überweist in ihrer heutigen Sitzung den Entwurf des Hamburgischen Resozialisierungs- und Opferhilfegesetzes in den Justizausschuss. Mit dem Gesetz wird erstmals in Deutschland ein individueller Anspruch von Gefangenen auf die Erstellung eines Eingliederungsplans für ihr Leben nach der Haft verankert. Der Justizausschuss wird sich im Rahmen einer Expertenanhörung nochmals ausführlich mit dem Entwurf auseinandersetzen bevor er der Bürgerschaft zur endgültigen Entscheidung zugeleitet wird.

Dazu Urs Tabbert, Fachsprecher Justiz der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Der jetzt vorliegende Entwurf zum Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz ist ein bemerkenswerter Schritt für einen gelungenen Justizvollzug in Hamburg und ein kleines Stück Justizgeschichte. Nirgends in Deutschland gibt es bisher einen so umfassenden Vorstoß, der den verfassungsrechtlichen Anspruch von Gefangenen auf Resozialisierung derart ausbuchstabiert. Kern des Entwurfs sind der individuelle Anspruch aller Gefangenen auf einen Eingliederungsplan sowie die Einführung eines flächendeckenden Übergangsmanagements. Damit knüpfen wir auch an die positiven Erfahrungen an, die wir seit der vergangenen Wahlperiode mit dem Pilotprojekt in der JVA Billwerder sammeln konnten. Wichtig für uns ist, dass im Rahmen der Verbändeanhörung die Expertise der freien Träger der Straffälligen- und der Opferhilfe in den Gesetzentwurf eingeflossen ist. Im Justizausschuss werden wir die Gelegenheit nutzen, uns umfassend mit dem Entwurf auseinanderzusetzen, bevor die Bürgerschaft endgültig entscheidet.“

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