Informationsfreiheit

Informationsfreiheit und Transparenz

Lange war es so, dass der Verwaltung ganz selbstverständlich ein sehr großer Bereich des eigenverantwortlichen Handelns zugestanden wurde, in dem sie frei Entscheidungen treffen konnte, ohne dass diese Entscheidungen oder Entscheidungsfindungsprozesse für Bürgerinnen und Bürger einsehbar waren. Inzwischen gibt es auf Bundesebene und auch in vielen Bundesländern Informationsfreiheitsgesetze, die diesen Grundsatz langsam aber sich in sein Gegenteil verkehrt haben: Das Open-Data-Prinzip, bei dem die Verwaltung Informationen der Öffentlichkeit zugänglich macht, stellt einen bewussten Gegenentwurf zur Verschwiegenheit der Behörden dar. Hamburg ist mit seinem in der letzten Legislaturperiode erlassenen  Transparenzgesetz  weiter gegangen als andere Bundesländer, indem neben einem Anspruch auf Information zusätzlich eine Veröffentlichungspflicht für Behörden geregelt wurde, von der nur in Ausnahmen abgewichen werden darf. Diesen politischen Ansatz werden wir auch in den kommenden Jahren weiter verfolgen.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen