Die Arbeit als Abgeordneter

Die Arbeit als Abgeordneter in der Hamburgischen Bürgerschaft

Die Hamburgische Bürgerschaft ist ein Teilzeit- bzw. Feierabendparlament. Dieses unterscheidet sie von den meisten Landesparlamenten in Deutschland, deren Abgeordnete Vollzeitpolitiker sind. In Hamburg gehen die Bürgerschaftsabgeordneten in der Regel einem Beruf nach.

So bin ich hauptberuflich als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Außerdem nehme ich seit Jahren regelmäßig Lehraufträge an der Universität Hamburg wahr.

 
I. Mein Tätigkeitsumfang

Neben meiner Tätigkeit als Fachsprecher der Fraktion für Justiz, Datenschutz und Informationsfreiheit leite ich den Arbeitskreis der Fraktion für diese Themenbereiche sowie das Thema Gleichstellung. Der Arbeitskreis tagt in der Regel einmal im Monat. Hier findet im Wesentlichen die Meinungsbildung der Fraktion zu diesen Themenbereichen statt. Zudem bin ich Mitglied im Ausschuss Justiz, Datenschutz, Informationsfreiheit und Gleichstellung (dort auch Schriftführer), bin Vorsitzender des Unterausschusses Datenschutz und Informationsfreiheit, stellvertretendes Mitglied im Innen- und Wissenschaftsausschuss sowie in zwei parlamentarischen Kontrollkommissionen. Diese Ausschüsse tagen im Durchschnitt alle ein bis zwei Monate. Der Schwerpunkt der inhaltlichen Arbeit findet in den Ausschüssen und Arbeitskreisen statt. Die Sitzungen der Ausschüsse der Hamburgischen Bürgerschaft sind in der Regel öffentlich (Ausnahme: Parlamentarische Kontrollgremien). Hinzu kommen ca. drei Plenarsitzungen der Bürgerschaft im Monat (jeweils ab 15.00 Uhr), die oftmals bis tief in die Nacht andauern. Die Plenarsitzungen werden in einer Fraktionssitzung vorbesprochen. Jede/r Abgeordnete hat die Möglichkeit, in der Bürgerschaft zusammen mit mindestens vier Kollegen Anträge zu stellen und – auch als einzelne/r Abgeordnete/r – Schriftliche Kleine Anfragen an den Senat zu richten, die dieser binnen acht Tagen beantworten muss. Bei sogenannten Große Anfragen (hierzu bedarf es fünf Mitgliedern der Bürgerschaft) hat der Senat vier Wochen Zeit für eine Antwort.

Die Arbeit als Abgeordneter bedeutet jedoch darüber hinaus auch viel Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Hierzu biete ich regelmäßig Bürgersprechstunden und ein Bürgerfrühstück an, über deren Termine ich auf meiner Homepage informiere. Hinzu kommen die Öffentlichkeitsarbeit durch Presseerklärungen und Kontakt mit Medien sowie öffentliche Veranstaltungen und viele informelle Gespräche.

In arbeitsarmen Wochen bedeutet all dies einen Zeitaufwand von mindestens 20 Stunden, kann aber in arbeitsreichen Wochen auch über 40 Stunden in Anspruch nehmen.

 

II. Das liebe Geld

Das Hamburgische Abgeordnetengesetz enthält verschiedene Vorschriften über die Stellung und Vergütung der Abgeordneten in der Hamburgischen Bürgerschaft sowie deren sonstige Ansprüche, etwa auf Zahlung von Bürokostenpauschalen und Mitarbeiterentgelten. Zusätzlich enthält das Gesetz auch Verhaltensvorschriften, an die sich alle Abgeordneten zu halten haben.

 

Hier finden Sie einen Überblick über die Leistungen an Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft:

 

1. Monatliches Entgelt

Die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft erhalten seit dem 01.01.2012 ein monatliches Entgelt von 2.500,00 EUR (brutto). Die Bürgschaftspräsidentin sowie die Fraktionsvorsitzenden erhalten das Dreifache dieses Betrages, die stellvertretenden Bürgerschaftspräsidentinnen bzw. stellvertretenden Bürgerschaftspräsidenten und die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden erhalten das Zweifache dieses Betrages. Das monatliche Entgelt ist eine Bruttoleistung, d.h. Steuern und Sozialabgaben sind hierauf noch von den Abgeordneten zu zahlen. Abgeordnete, die ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge allein tragen, erhalten einen Zuschuss in Höhe der Hälfte ihrer Kosten hierfür, höchstens jedoch die Hälfte des Höchstbetrages der AOK Hamburg.

 

2. Kostenpauschale

Zusätzlich wird monatlich eine Kostenpauschale von 350,00 EUR für Ausgaben im Zusammenhang mit der Arbeit als Abgeordneter gezahlt. Hiervon bezahle ich z.B. Druckkosten für Plakate und Flyer, Materialien für meine Veranstaltungen und vergleichbare Dinge.

 

3. Bürokostenpauschale

Für die Unterhaltung meines Abgeordnetenbüros in der Bussestraße 29 in Hamburg-Winterhude erhalte ich monatlich eine Pauschale von 725,00 EUR als Zuschuss zu den laufenden Kosten eines gemieteten Büros. Bei Abgeordneten, die sich in einer Bürogemeinschaft zusammengeschlossen haben, ist diese Pauschale mit 550,00 EUR etwas geringer, da die Kosten des Büros auf mehrere verteilt werden können. Zusätzlich kann jeder Abgeordnete pro Wahlperiode einmalig einen Zuschuss von 3.279,00 EUR für die Büroausstattung und –technik beantragen.

4. Mitarbeiter

Jedem Abgeordneten werden auf Antrag die Kosten für Arbeits-, Dienst- und Werkverträge erstattet, die für die Beschäftigung von Mitarbeitern entstehen. Hierfür steht eine Pauschale von monatlich 2.649,00 EUR brutto zuzüglich der anfallenden Arbeitgeberabgaben zur Verfügung.

 

5. HVV-Karte

Die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft erhalten zudem einen Fahrtberechtigungsausweis des Hamburger Verkehrsverbundes für die Tarifringe A, B und C.

 

6. Sitzungsgelder

Für die Teilnahme an Sitzungen der Bürgerschaft, der parlamentarischen Kontrollausschüsse, der Ausschüsse nach Art.10 GG sowie Art.13 GG, der bürgerschaftlichen Ausschüsse, des Präsidiums, des Ältestenrates, einer Enquete-Kommission, des Datenschutzgremiums sowie an Sitzungen der Fraktionen oder Gruppen der Bürgerschaft bzw. als Mitglied des Fraktionsvorstandes wird ein Sitzungsgeld von 21,00 EUR als Aufwandsentschädigung gezahlt. Die Zahlung erfolgt nur bei Anwesenheit, wobei die Anwesenheit auch der stellvertretenden Ausschussmitglieder verpflichtend ist. Die Anwesenheit wird bei jeder Sitzung dokumentiert. Fehlt ein Abgeordneter unentschuldigt bei einer Sitzung, wird ihm ein Betrag von 11,00 EUR von seiner Kostenpauschale (vgl. Nr.2) abgezogen.

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