Bürgerschaft beschließt heute über Einführung des Korruptionsregisters – Landtag von Schleswig-Holstein wird unmittelbar folgen

Heute entscheidet die Bürgerschaft abschließend über die Einführung des Korruptionsregisters in Hamburg. Ein gleichlautender Beschluss steht auch im Landtag von Schleswig-Holstein unmittelbar bevor. Dazu Urs Tabbert, Fachsprecher Recht der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die Einführung des Registers ist ein weiterer Meilenstein zur Bekämpfung von Korruption und damit ein wirksames Instrument zum Schutz des ehrbaren Kaufmanns. Wer sein Unternehmen gewissenhaft führt, muss honoriert und vor Wettbewerbsnachteilen durch schwarze Schafe geschützt werden. Unser Ziel ist es, die Korruption effektiv zu bekämpfen. Dies erfordert eine transparente Auflistung jener Unternehmen, die sich nicht an Recht und Gesetz halten. Wer seine Geschäfte durch Korruption und anderes wirtschaftskriminelles Handeln tätigt, darf nicht belohnt, sondern muss konsequent von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.“

 

Andreas Dressel, Fraktionsvorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion,

ergänzt: „Wir zeigen mit dem heutigen Bürgerschaftsbeschluss den schwarzen Schafen die rote Karte. Die Wiedereinführung des Registers setzt ein starkes präventives Signal und wird dabei helfen, Korruption in unserer Stadt zu bekämpfen. Aber kriminelles Wirtschaftsverhalten macht nicht an unseren Stadtgrenzen halt und deshalb freuen wir uns, dass wir dieses so wichtige Projekt mit Schleswig-Holstein als Partner gemeinsam auf den Weg bringen. Das ist einmal mehr der Beweis für die gute und enge Zusammenarbeit zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein.

Selbstverständlich sind auch nach wie vor andere Bundesländer eingeladen, sich am Register zu beteiligen und einen länderübergreifenden Weg der Korruptionsbekämpfung im Wirtschaftsbereich gemeinsam mit uns zu bestreiten. Ziel muss es aber bleiben, eine bundesweite Lösung herbeizuführen.“

 

Ralf Stegner, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein:

„Der schleswig-holsteinische Landtag wird das Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs in der nächsten Plenartagung Ende September beschließen. Korruption macht nicht an Ländergrenzen halt, deshalb ist es gut und richtig, dass Hamburg und Schleswig-Holstein gemeinsam an einem Strang ziehen. Damit wird künftig sichergestellt sein, dass Unternehmen, denen bestimmte wirtschaftliche Verfehlungen vorgeworfen werden, nicht mehr an der Vergabe öffentlicher Aufträge beteiligt werden. Neben klassischen Korruptionsdelikten soll das Register unter anderem auch Schwarzarbeit und Verstöße wie etwa illegale Beschäftigung von ausländischen Leiharbeitnehmern festhalten.

Mit dem Korruptionsregister schaffen wir ein Instrument, um diese Unternehmen zu identifizieren und sie künftig – gewichtet nach der Schwere des Verstoßes – von öffentlichen Aufträgen ausschließen zu können. Es besteht ein öffentliches Interesse daran, dass Aufträge, die aus Steuergeldern bezahlt werden, nur an ehrliche Unternehmen vergeben werden. Zur Zusammenarbeit für fairen Wettbewerb und gegen Korruption laden wir weitere Bundesländer herzlich ein.“

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