Fixierungen in psychiatrischen Einrichtungen, Maßregel- und Justizvollzug: Neues Gesetz stärkt Rechte von Betroffenen

SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg
Pressemitteilung
235 / 30. Oktober 2018

Fixierungen in psychiatrischen Einrichtungen, Maßregel- und Justizvollzug: Neues Gesetz stärkt Rechte von Betroffenen

Der rot-grüne Senat hat heute ein neues Gesetz vorgestellt, das Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit von Fixierungen in zwangsweiser öffentlicher Unterbringung umsetzt. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 24. Juli 2018 unter anderem entschieden, dass sogenannte 5-Punkt- oder 7-Punkt-Fixierungen des Körpers eigenständige Freiheitsentziehungen sind. Der Senat ist nun der veränderten Rechtslage gefolgt und hat die gesetzlichen Regelungen in Hamburg aktualisiert.

Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die Freiheit der Person stellt ein besonders hohes Rechtsgut dar. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass dies auch für Menschen im Maßregel- oder Justizvollzug gelten muss. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind nur in Ausnahmefällen möglich und dürfen nur anhand einer präzisen gesetzlichen Grundlage erfolgen. Aus der Gerichtsentscheidung leitet sich der klare Auftrag ab, die Regelungen für Körper-Fixierungen in sämtlichen betroffenen Bereichen auf den Prüfstand zu stellen und notwendige Gesetzesänderungen vorzunehmen. Das hat der Senat mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf sehr gründlich getan. Somit wird schnellstmöglich Rechtssicherheit geschaffen. Eine Fixierung darf erst nach der Bestätigung durch einen Richter erfolgen. Dieser Richtervorbehalt muss wirksam ausgestaltet werden. Rechtsstaatliches sicheres und schnelles Handeln wird so gewährleistet. Das bedeutet konkret: Wir müssen dafür sorgen, dass eine Richterin oder ein Richter tagsüber und auch am Wochenende erreichbar ist. Dazu müssen wir einen richterlichen Bereitschaftsdienst von 6 bis 21 Uhr gewährleisten und auch einen Wochenend-Eildienst. Das ist nur zu schaffen, wenn wir die zuständigen Amtsgerichte personell verstärken. Mit Blick auf die Haushaltsberatungen kommt der Gesetzentwurf also rechtzeitig und wir werden ihn in den Ausschüssen und der Bürgerschaft zügig und konzentriert beraten.“

Dazu Sylvia Wowretzko, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Der Schutz der Rechte von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen ist uns ein wichtiges Anliegen. Hamburg hat deshalb bereits im Jahr 2013 in allen relevanten Gesetzen den Schutz der Patienten bei medizinisch notwendigen Eingriffen in ihre Freiheit verbessert und hohe Hürden für Zwangsmaßnahmen gesetzt. Der Gesundheitsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft befasst sich seitdem regelmäßig mit der Entwicklung solcher Maßnahmen in der Psychiatrie. Ich begrüße es, dass der Senat nunmehr als eines der ersten Bundesländer einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der den Schutz der Patienten auf der Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts erneut stärkt. Die Bürgerschaft wird den Gesetzentwurf nun beraten und dafür sorgen, dass die neuen Regelungen rechtzeitig in Kraft treten können.“

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