SPD-Bürgerschaftsfraktion lehnt geplante Neuregelung beim Bundesmeldegesetz strikt ab

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion übt scharfe Kritik an der geplanten
Neuregelung des Bundesmeldegesetzes. Unter anderem ist vorgesehen, dass
Personendaten an Adresshändler und zu Werbezwecken weitergegeben werden
dürfen, es sei denn die betreffende Person hat dem zuvor widersprochen.
Das Gesetz sieht zudem vor, dass ein sich einmal im Besitz der
Adresshändler befindlicher Datensatz ohne Rücksicht auf den Widerspruch
der betreffenden Person zu Aktualisierungszwecken immer wieder abgefragt
werden darf. „Damit wird das Widerspruchsrecht ausgehöhlt und faktisch
ad absurdum geführt. Nicht zuletzt unter datenschutzrechtlichen
Gesichtspunkten wäre dies ein fataler Rückschritt“, so Urs Tabbert,
Fachsprecher Recht und Justiz der SPD-Bürgerschaftsfraktion. „Abgesehen
davon, dass das Widerspruchsrecht in Fällen der Adressaktualisierung gar
nicht greift, würde auf die Meldeämter eine Welle von Widersprüchen
zurollen. Ein Mehr an Bürokratie, das es erst einmal zu bewältigen gilt.
Wer – wie Schwarz-Gelb – den Verkauf von Bürgerdaten befördert, handelt
vielleicht im Sinne der Werbewirtschaft, aber ganz eindeutig gegen die
Interessen der Bürgerinnen und Bürger.“

Dem vom Bundestag beschlossenen Meldegesetz muss der Bundesrat noch
zustimmen. Dazu Hansjörg Schmidt, netzpolitischer Sprecher der
SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Wir verurteilen das Gesetz aufs Schärfste
und fordern den Senat auf, im Bundesrat gegen dieses bürgerfeindliche
Vorhaben zu stimmen.“

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