Steuerrechtlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften

In der aktuellen Diskussion zur steuerrechtlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften erklärt der Fachsprecher für Schwule und Lesben der SPD-Bürgerschaftfraktion Kühn: “Die gesellschaftliche Debatte zur ‘Homo-Ehe’ ist wieder im vollen Gang – das ist allerdings nicht der progressiven Haltung der Bundesregierung zu verdanken, sondern dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Gerade

die Union muss sich ernsthaft überlegen, ob sie ihre Gesellschaftspolitik dauerhaft von Damen und Herren in roten Roben machen lassen will, oder ob die Regierung endlich ihrer Verantwortung nachkommt. Die steuerrechtliche Gleichstellung ist das absolute Minimum, das nun kommen muss.”

“Das Bundesverfassungsgericht spart nicht mit deutlichen Hinweisen an die Adresse der schwarz-gelben Regierung, dass die Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften in vielen Bereichen schlicht verfassungswidrig ist. Nun ist es wirklich an der Zeit, dass unsere Bundesregierung die gesetzlichen Bedingungen schafft, die Diskriminierungen dauerhaft abzustellen”, so Urs Tabbert, Fachsprecher Recht der SPD-Fraktion.

Im Juni hat die schwarz-gelbe Bundestagsmehrheit die Öffnung der Ehe sowie eine weitgehende Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich zunächst in einer Entscheidung über den beamtenrechtlichen Familienzuschlag klargestellt, dass eine Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und der Ehe verfassungswidrig ist. Daraufhin hat eine kleine Gruppe von CDU-Bundestagsabgeordneten mit ihrem Vorstoß, Lebenspartnerschaften steuerrechtlich gleichstellen zu wollen, eine breite Debatte im Regierungslager ausgelöst. Prompt folgte seitens des Bundesverfassungsgerichts eine zweite Entscheidung, in der die Ungleichbehandlung bei der Grunderwerbssteuer ebenfalls für verfassungswidrig erklärt wurde.

“Man kann nur staunen, über die Heftigkeit der Debatte, die gerade im schwarz-gelben Regierungslager abläuft. Dabei steht schon im Koalitionsvertrag, dass ein Abbau der Ungleichbehandlung stattfinden soll. Es war auch allen Beteiligten klar, dass die Urteile des Bundesverfassungsgerichts in dieser Weise kommen werden. Zudem dreht sich die aktuelle Diskussion nur um eine steuerrechtliche Gleichstellung – es ist nicht die so genannte Öffnung der Ehe und auch keine Gleichstellung in allen Belangen”, so Philipp-Sebastian Kühn.

“Das gesellschaftliche Ziel bleibt für uns unabhängig von der aktuellen Debatte die vollständige Öffnung der Ehe. Bei einer theoretisch maximalen Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe muss man sich die Frage stellen, welchen Sinn es macht, zwei Institute Ehe und Lebenspartnerschaft zu haben”, erklärt Tabbert.

“Schon im Jahre 2000 haben Union und FDP gegen die eingetragene Lebenspartnerschaft gestimmt. Jetzt – 2012 – haben sie die Chance, endlich zur gesellschaftlichen Realität aufzuschließen. Man kann ihnen nur zurufen: Nutzen sie diese Chance und beginnen sie mit dem Abbau der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare!”, so Kühn abschließend.

Jetzt Teilen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen